Rechte und Pflichten

Dürfen Journalisten alles, was sie wissen, veröffentlichen? Sind ihren Recherchen keine Grenzen gesetzt? Die Antwort ist: Prinzipiell ja, denn es gibt kein Pressegesetz, in dem Rechte und Pflichten für Journalisten klar definiert sind – aus gutem Grund, nach den Erfahrungen im Nationalsozialismus. Ihre Arbeit als Journalisten findet ihre Schranken allerdings in den allgemeinen Gesetzen und im Schutz der persönlichen Ehre. Die wichtigsten Regeln sind:

Persönlichkeitsrechte: Sie dürfen niemanden beleidigen oder verleumden, d.h. die Unwahrheit über ihn verbreiten. Zwar haben Sie das Recht zur freien Meinungsäußerung, doch Beleidigung und Verleumdung sind „unzulässige Meinungsäußerungen“. Dafür kann man Sie verklagen.

Hausrecht: Völlig unproblematisch sind Aufnahmen an öffentlichen Plätzen. Sobald Sie sich in einem Gebäude bewegen, müssen Sie sich eigentlich eine Erlaubnis holen. Wenn Sie allerdings einen Interview-Termin ausgemacht haben oder ausdrücklich eingeladen worden sind, gilt das automatisch als Genehmigung. Dass Sie nicht unerlaubt in fremde Wohnungen oder Büros eindringen, versteht sich von selbst.

ABER: Niemand kann Ihnen vorschreiben, über welche Themen Sie berichten und in welcher Weise. Solange Sie sich an die geltenden Gesetze und an die journalistischen Grundsätze halten, sind Sie in Ihrer Berichterstattung völlig frei!

 

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