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Urheberrecht

Ob Journalisten oder Künstler – jeder Verfasser eines Geistesprodukts ("Sprachwerke, Schriftwerke und Reden") darf prinzipiell selbst entscheiden, ob, wo und wie oft er sein Werk veröffentlicht. Das bezeichnet man als Urheberrecht. Für jede Veröffentlichung muss der Urheber bezahlt werden. Weil aber kein Mensch kontrollieren kann, wo überall sein Werk weiterverbreitet wird – zum Beispiel durch Kopieren –, gibt es so genannte Verwertungsgesellschaften, welche die Rechte der von ihnen vertretenen Urheber wahrnehmen. Im Bereich der Musik ist das die GEMA. Radiosender sind verpflichtet, Titel und Interpret jedes Songs, der gespielt wird, an die GEMA zu melden und eine Gebühr dafür zu entrichten.

Auch bei Tatfunk gilt:

Bei sämtlichem Material, das nicht von Ihnen selbst stammt, sind die Urheberrechte zu beachten. Deshalb sollten Sie sich unbedingt Titel und Interpret von jedem Musikstück notieren, das Sie in Ihre Sendung einbauen – egal, ob Sie das Stück ganz spielen oder nur einen Teil davon. Die Liste der Musikstücke reichen Sie dann bei dem Sender ein, der Ihre Sendung ausstrahlt, damit dieser seine Meldung bei der GEMA machen kann. Auch für Zitate, die aus Hörspielen, aus Filmen oder von CDs stammen, müssen Sie (bzw. muss Ihr Sender) in der Regel Verwertungsgebühren zahlen.